Über mich

Beata Matysiak

Vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche Sprache

Damit die Worte die Grenzen überschreiten und um die Welt reisen können, müssen sie zuerst übersetzt werden.

Ich heiße Beata Matysiak und freue mich auf Ihren Besuch auf meiner Webseite sowie auf Ihr Interesse an meiner Übersetzertätigkeit. Höchstwahrscheinlich sind Sie auf der Suche nach einer professionellen Übersetzung, die für Sie gewissenhaft, zuverlässig und pünktlich durchgeführt wird. Ich habe eine gute Nachricht für Sie! Sie sind bei mir genau richtig. Ich bin vereidigte staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche Sprache sowie Absolventin der Schule für das Deutsche Recht an der Universität zu Köln. Mein Fokus liegt auf qualitativ hochwertigen Übersetzungen in vielen Fachgebieten wie Recht, Verwaltung, Medizin, Versicherungen, Technik, Personalwesen, Soziales und vieles mehr. Mein Angebot umfasst neben den beglaubigten Urkunden-Übersetzungen auch das Dolmetschen (im Fall der Notartätigkeiten, Anzeige bei der Polizei u.ä.), die Unterstützung in bürokratischen Angelegenheiten (u.a. Eintragung der ausländischen Scheidungsurteile in Polen, Angleichung der Vor- und Familiennamen an das polnische oder deutsche Recht, Beantragung der Bescheinigung über die polnische Staatsangehörigkeit, Eintragung der deutschen Personenstandsurkunden im polnischen Standesamt usw.) und die Hilfe beim Umgang mit polnischen Behörden und Ämtern sowie Beglaubigung von Abschriften der in der deutschen Sprache verfassten Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Anordnungen, Urkunden usw.). Möglich ist auch kontaktloses Dolmetschen mittels Videokonferenz und die Anfertigung der Übersetzungen in der elektronischen Form (die mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden). 

Beglaubigte Übersetzungen
Brauchen Sie eine Übersetzung, um diese dann einem polnischen Amt vorzulegen? Schicken Sie bitte das gescannte Dokument an meine E-Mail-Adresse. Ich kann die beglaubigte Übersetzung aufgrund des gescannten Dokumentes anfertigen. Bei der Abholung der Übersetzung müssen Sie jedoch die Urschrift dieses Dokumentes vorlegen. Nur dann kann ich "die Übereinstimmung der Übersetzung mit der vorgelegten Urschrift des Dokumentes" beglaubigen. Wird keine Urschrift des Dokumentes vorgelegt, wird "die Übereinstimmung der Übersetzung mit der vorgelegten Kopie des Dokumentes" beglaubigt. Im Fall der beglaubigten Übersetzungen, die in Polen annerkannt werden sollen, muss auch Folgendes beachtet werden: Wollen Sie ein Dokument nur teilweise übersetzen lassen, müssen Sie trotzdem das ganze Dokument vorlegen. Der Übersetzer muss kurz erwähnen, was er nicht übersetzt hat, welche Seite leer ist, wo es keine Einträge gibt usw. Beispiel: Sie wollen eine deutsche Geburtsurkunde ins Polnische übersetzen lassen, weil Sie diese für das polnische Standesamt benötigen. Auf der Rückseite befindet sich aber auch eine Bescheinigung über Taufe, die keine Einträge enthält. Sie werden dem polnischen Standesamt das ganze Dokument vorlegen, deshalb muss der Übersetzer in der Übersetzung auch kurz über die Rückseite erwähnen. Ist die Übersetzung nicht komplett und stimmt mit Ihrem Dokument nicht überein, kann es sein, dass Sie Ihre Angelegenheit im Standesamt nicht erledigen!!
Achten Sie bitte auch darauf, dass die gescannten Dokumente lesbar sind, dass die Stempelfarbe erkennbar ist, weil beglaubigte Übersetzung auch die Übersetzung und Beschreibung (Farbe, Form, Wappen usw.) der Stempelabdrücke umfasst. 
Die Kosten für eine professionelle Übersetzung richten sich nach mehreren Faktoren, aber in der Regel gilt als Grundeinheit für die Berechnung im Fall der beglaubigten Übersetzungen die Normseite mit 1125 Anschlägen inkl. Leerstellen. Der Preis pro Normseite beträgt grundsätzlich 50,00 PLN (ca. 12,00 EUR). 
Die Textanalyse und Angebotserstellung sind für Sie kostenlos.

Beglaubigung von Abschriften der in der deutschen Sprache verfassten Dokumente 
Wollen Sie dem polnischen Amt die Urschrift Ihres Dokumentes nur vorzeigen und diese dann nach Deutschland mitnehmen, lassen Sie zunächst die beglaubigte Abschrift dieses Dokumentes anfertigen, die das polnische Amt für sich als gleichwertiges Dokument behält. Beglaubigte Abschrift kann für Sie auch der deutsche Notar anfertigen. Eine normale Kopie des Dokumentes ohne Beglaubigung, Stempel und Unterschrift des polnischen vereidigten Übersetzers bzw. des deutschen Notars reicht leider nicht aus. 
Die Kosten der Anfertigung der Abschrift des Dokumentes belaufen sich auf den Betrag in Höhe von 10,00-20,00 PLN (ca. 2,50 - 5,00 EUR). 

Dolmetschen
Bei mir ist die gerichtliche Dolmetschertätigkeit nur auf Anordnung der polnischen Gerichte möglich!! Die Hinzuziehung eines Dolmetschers für Personen, die der polnischen Sprache nicht mächtig sind, erfolgt in den polnischen Gerichten auf Antrag der Anwälte. Der Vorsitzende gibt dem Antrag statt und ordnet die Zuziehung eines Dolmetschers an.
In sonstigen Fällen (z.B. Notar) können Privataufträge erteilt werden.
Die Preise für Dolmetschertätigkeit werden immer unter Berücksichtigung der Dauer der Tätigkeit, des Umfangs sowie des Schwierigkeitsgrades festgesetzt. Der Mindestpreis beträgt grundsätzlich 300,00 PLN (ca. 70,00 EUR).

Kontakt
Jederzeit können Sie unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen.
Sie können mich auch eine Bitte um Rückruf zukommen lassen.
Schicken Sie mir einfach Ihre Telefonnummer per E-Mail und nennen Ihren Wunschtermin für den Rückruf. 
Ich rufe Sie gerne an!


 Tel. (Deutsch, Polnisch): +48 606 318 424
E-Mail-Adresse: niemiecki-beata@wp.pl

Ich freue mich auf Sie!